Betäubt und erstickt

Februar 22, 2008 on 5:18 pm | In HUREN NEWS | Kommentare deaktiviert

Göttingen (ddp-nrd). Im Prozess um vier Morde an älteren Männern hat der angeklagte Hilfsarbeiter Siggi S. am Freitag vor dem Göttinger Landgericht zwei weitere Taten gestanden. Der 58-Jährige gab zu, am 22. April 1995 den 81 Jahre alten Paul G. und im Juli 2000 den 71-jährigen Gerhard G. mit Plastiktüten erstickt zu haben. Die ehemalige Prostituierte Lidia L. habe ihn dazu ebenso angestiftet wie zu zwei bereits zuvor gestandenen Morden.

Die vier Getöteten waren Ehemänner oder Lebenspartner der als «Schwarze Witwe» bekannt geworden Lidia L. In allen Fällen soll L. die Opfer, die sie über Kontaktanzeigen kennenlernte, zunächst mit einer starken Dosis Beruhigungsmittel betäubt haben. Siggi S. habe sie dann erstickt. Lidia L. wollte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft durch die Taten an das Vermögen und die Renten der Männer sowie an Versicherungsprämien gelangen.

Er habe Paul G. im Haus des zuvor getöteten Ehemannes von L. im hessischen Melsungen ermordet, sagte S. Das Opfer sei zuvor durch eine große Dosis Beruhigungspillen im Essen betäubt worden. Als er ihm die Tüte über den Kopf gestülpt und mit den Händen dessen Mund und seine Nase zugedrückt habe, habe G. sich noch einmal «im Stuhl hoch gestemmt», sagte S. Am selben Abend hätten er und L. den Toten auf einer Wiese bei Volkerode in Thüringen mit Benzin übergossen und angezündet. Von Paul G. soll sich Lidia L. Sparguthaben und anderes Vermögen im Wert von mindestens 155 000 Euro angeeignet haben.

Gerhard G. hat S. seinen Angaben zufolge in dessen Haus im niedersächsischen Springe nach derselben Methode getötet. Die Leiche vergruben er sowie ein Sohn von Lidia L. im Garten des Anwesens. In diesem Fall konnte sich die Angeklagte offenbar kaum bereichern. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fanden sie und G. im Haus des Getöteten lediglich etwas Bargeld. Dies hätten die Beschuldigten unter sich sowie mit dem Sohn von L. geteilt.

Die 69 Jahre alte Frau hat in dem Verfahren bislang geschwiegen. Ihr Anwalt Klaus Kunze sagte am Rande der Verhandlung, seine Mandantin könne zu den Morden selbst auch gar nichts sagen, weil sie nicht dabei gewesen sei. In ihrer polizeilichen Vernehmung hatte L. erklärt, S. habe die Taten allein und wohl aus Eifersucht begangen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Marcus Fischer, der S. in dem Verfahren vertritt, sind dessen Aussagen glaubwürdig. Es sei zu erkennen, dass S. seine Taten bereue und einen Schlussstrich unter diesen Lebensabschnitt ziehen wolle. S. sei an der vollständigen Aufklärung der Geschehnisse interessiert. Das Verfahren wird am Montag fortgesetzt.

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