Mammutverfahren auf dem Prüfstand

Januar 19, 2008 on 1:59 pm | In HUREN NEWS | Kommentare deaktiviert

Leipzig/Neuruppin (ddp-lbg). Ihre kriminellen Machenschaften brachten dem beschaulichen Neuruppin in den Medien den Beinamen «Klein-Palermo des Ostens» ein. Im großen Stil dealten die Mitglieder der sogenannten XY-Bande über mindestens fünf Jahre mit Kokain. Auch vor Bestechung, illegalem Glücksspiel und Prostitution schreckte die Gruppierung um den illustren Kaufmann und zeitweiligen CDU-Stadtverordneten Olaf K. nicht zurück.

Weil die Bandenmitglieder mit Nobelkarossen durch die Stadt fuhren, auf deren Nummernschildern hinter dem Ortskennzeichen OPR die Buchstabenfolge XY stand, gaben die Ermittler der Gruppierung den Namen XY-Bande. Im August 2004 wurde die Bande schließlich mit einer großen Razzia ausgehoben. Es folgte der bisher größte Prozess gegen Organisierte Kriminalität in Ostdeutschland.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig entscheidet nun am Dienstag, ob das vor 16 Monaten vom Landgericht Neuruppin gefällte Urteil Bestand hat. Revision legten die Rechtsanwälte von sechs Angeklagten ein. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin will zwei Entscheidungen überprüfen lassen.

Nach 17 Monaten Prozessdauer befanden die Richter im September 2006 sechs von sieben Angeklagten unter anderem des bandenmäßigen Drogenhandels oder der Beihilfe dazu für schuldig. Der Anklagepunkt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde fallengelassen.

Die zahlreich erschienenen Freundinnen und Verlobten der Angeklagten stöhnten laut auf, als der Vorsitzende Richter Gert Wegner am 83. Verhandlungstag das Urteil verkündete. Der mutmaßliche Kopf der Bande, Olaf K., soll für zwölf Jahre ins Gefängnis. Gegen die beiden anderen Rädelsführer Carsten O. und Jürgen D. verhängte das Gericht Gesamthaftstrafen von jeweils neun Jahren.

Drei weitere Angeklagte sollen Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren verbüßen. Lediglich der damals 45-jährige Thomas B. wurde freigesprochen. Diese Entscheidung sei «dringend Überprüfungswürdig», sagt der Neuruppiner Oberstaatsanwalt Frank Winter. Auch das Strafmaß für Olaf E., der für drei Jahre in Haft soll, ist nach Auffassung die Behörde zu niedrig. Die Urteile der Hauptangeklagten will die Staatsanwaltschaft nicht anfechten.

Richter Wegner hatte bei der Urteilsverkündung betont, dass die kriminellen Machenschaften der Angeklagten in Neuruppin ein «offenes Geheimnis» gewesen seien. Auch hätten sie zahlreiche Sympathisanten in der Stadt gehabt. Dies erinnere schon an «mafiöse Strukturen». In dem Fall wurde bundesweit gegen über 100 Tatverdächtige ermittelt. Auch hatte die Bande Kontakte zu Politik, Verwaltung und Polizei. Der Leiter des städtischen Grundstücksamtes half, wenn es Probleme beim Erwerb von Immobilien gab. Vor Razzien wurden die Mitglieder des Rauschgiftrings von einem Neuruppiner Polizisten gewarnt. Beide erhielten Bewährungsstrafen.

Um das Geflecht in Neuruppin aufzudecken, wurden in dem Mammutprozess 140 Zeugen gehört. Zudem hatten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger eine wahre Papierflut zu bewältigen. Die Hauptakte bestand zu Prozessbeginn aus zehn Ordnern mit 8635 Seiten. Hinzu kamen 69 Ordner Beiakten. Die Anklageschrift umfasste 95 Seiten.

An der Urteilsbegründung schrieben die Richter viereinhalb Monate. Der vor rund einem Jahr fertiggestellte Schriftsatz umfasst 397 Seiten. Es ist die umfangreichste Urteilsbegründung in der Geschichte des Landgerichts.

Es sei ein Riesenprozess gewesen, allein die Logistik habe Gericht und Staatsanwaltschaft vor große Herausforderungen gestellt, sagt Oberstaatsanwalt Winter. Aber auch für die Angeklagten und deren Verteidiger sei es eine Belastung gewesen. Dass der Prozess komplett neu aufgerollt werden muss, glaubt der Jurist jedoch nicht. Es sei aber vollkommen offen, wie die Leipziger Richter entscheiden.

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