Kondombenutzung für Prostituierte und Kunden ist Pflicht

November 26, 2009 on 6:45 pm | In HUREN NEWS | Kommentare deaktiviert

Nürnberg. Am 1. Dezember 2009 ist der Welt-Aids-Tag. Aus diesem Grund weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden verpflichtet sind, Kondome zu verwenden. Das regelt der Paragraf 6 der Bayerischen Hygiene-Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, der bereits im April 2001 in Kraft getreten ist. In den meisten Bordellbetrieben hängt die sogenannte Kondomverordnung auch vorschriftgemäß aus.

Die Einhaltung dieser Regel scheitert allerdings in der Praxis häufig an der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft leichtsinniger Kunden, die nicht selten Aufpreise für den Verzicht auf Präservative bieten. In anderen Fällen liegt es am Druck profitgieriger Bordellbetreiber, die ihre Prostituierten dazu anhalten, Sex ohne Kondom anzubieten, damit der Umsatz steigt. Ein weiterer Grund kann Halbwissen unerfahrener Frauen sein, die neu im Geschäft sind. Der Zustrom von jungen Migrantinnen, zum Teil aus bildungsfernen Schichten der neuen EU-Länder, ist ungebrochen. Inzwischen wird der Anteil von jungen Migrantinnen aus den neuen EU-Ländern auf etwa 80 Prozent geschätzt. Manche Prostituierte werben sogar damit, dass sie ungeschützte Praktiken erbringen.

Angesichts dieser Entwicklung hat die Nürnberger Kreisverwaltungsbehörde nun beschlossen, mittels einer Allgemeinverfügung der Hygieneverordnung mehr Wirksamkeit zu verleihen. Ab Januar 2010 können bei Verstößen gegen die Kondomverordnung Prostituierte und deren Kunden, aber auch Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber, die ungeschützte Praktiken vorschreiben, mit einem Verwarnungsgeld von 1 500 Euro und mehr belangt werden. In München und anderen bayerischen Städten ist eine vergleichbare Vorgehensweise bereits seit Jahren üblich. Bereits die Werbung für ungeschützte Praktiken wird zukünftig verfolgt. Zahlen muss in diesen Fällen, wer die Werbung geschaltet hat, egal ob Bordellbetreiber oder Prostituierte.

Kondome sind der einzige wirksame Schutz zur Verhütung von sexuell übertragbaren Infektionen. Kunden sollte klar sein, dass sie bei solchen Angeboten nicht der Einzige sind, der kein Kondom benutzt. Die Wahrscheinlichkeit einer sexuell übertragbaren Infektion ist in solchen Fällen wesentlich höher als bei Sexarbeiterinnen, die auf Kondombenutzung bestehen.

Die Beratungsstelle für Aids und sexuell übertragbare Infektionen am Gesundheitsamt, bei der sich anonym und kostenlos alle Menschen auf HIV testen lassen können, bietet für Menschen mit besonderen Infektionsrisiken auch Untersuchungen auf Syphilis, Hepatitis B und/oder C, Chlamydien und Gonorrhöe an. Hier werden, im Gegensatz zu früheren Jahren, heute sowohl bei Prostituierten als auch bei Prostitutionskunden sexuell übertragbare Infektionen entdeckt, gelegentlich auch HIV-Infektionen. Rechtliche Folgen für die anonymen Betroffenen gibt es nicht, vielmehr wird in Einzelfällen auch behandelt. Menschen mit HIV- oder Hepatitisinfektionen werden zur Behandlung zu niedergelassenen Ärzten überwiesen.

(Quelle: nuernberg.de)

Ausstellung in der Citykirche zeigt die Opfer von Prostitution

November 26, 2009 on 6:35 pm | In HUREN NEWS | Kommentare deaktiviert

Aachen. 500.000 Frauen werden nach Erkenntnissen der Europäischen Union jährlich nach Europa gebracht und hier als Prostituierte oder billige Arbeitskräfte ausgebeutet. 70 Prozent der Zwangsprostituierten in Deutschland stammen aus Regionen des ehemaligen Ostblocks. Die meisten von ihnen kamen mit großen Hoffnungen und im Glauben, ein besseres Leben zu finden.

Stattdessen werden sie zu Opfern von Menschenhändlern, die sie zur Prostitution zwingen. Die Frauen werden gedemütigt und eingeschüchtert.

In der Citykirche St. Nikolaus in der Großkölnstraße ist bis Sonntag die Wanderausstellung «Ohne Glanz und Glamour – Prostitution und Frauenhandel im Zeichen der Globalisierung» zu sehen. Die Bilder zeugen von Armut, Hilflosigkeit und Gewalt und bewegen viele Besucher, ihre Eindrücke im Gästebuch zu notieren: «Solange es Armut in bestimmten Ländern gibt, wird auch der Frauenhandel weitergehen.» Oder: «Was für eine erschütternde Ausstellung. Kein Mensch auf der Welt sollte zu so etwas gezwungen werden.»

Der Fachausschuss gegen häusliche Gewalt des Frauennetzwerks hat die Wanderausstellung von Terre de Femmes nach Aachen geholt. Auf 26 Tafeln informiert sie mit Texten und Bildern über Ausmaße, Hintergründe und Akteure des Geschäfts mit Frauen, will aber gleichzeitig auch Auswege und Perspektiven aufzeigen.

Gerade eine Stadt wie Aachen sei wegen ihrer geografischen Lage beliebter «Umschlagsort» für Zwangsprostituierte, meint Loni Finken vom Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen. Und nicht weit entfernt von der Citykirche liegt schließlich auch die Antoniusstraße, Aachens Bordellmeile.

In Aachen müsse es eine Anlaufstelle für Prostituierte geben, meint der Fachausschuss. Die Frauen sollten Unterstützung beim Ausstieg aus der Prostitution und niederschwellige Hilfen finden. Laut Sylvia Reinders, Opferschutzbeauftragte der Polizei, wird es aber immer schwieriger, den Prostituierten wirksam zu helfen. Die Frauen lebten in ständiger Angst, die es ihnen unmöglich mache, gegen die Menschenhändler auszusagen. «Und solange sie sagen, dass sie sich freiwillig prostituieren, können wir nicht eingreifen», sagt Reinders.

Die Ausstellung kann noch bis Sonntag, 29. November, in der City-Kirche besucht werden.

(Quelle: an-online.de)

Prostitution in der Sauna

November 25, 2009 on 3:23 pm | In HUREN NEWS | Kommentare deaktiviert

Die Betreiber aus Radebeul stehen seit gestern wegen Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei vor dem Meißner Amtsgericht.

Hohe Sicherheitsstufe gestern am Meißner Amtsgericht. Polizisten in schwarzen Uniformen stehen vor der Tür des Verhandlungssaals 1 und kontrollieren mit einem Metalldetektor Prozessbeteiligte und Besucher. Immerhin sollen in dem Verfahren ehemalige Prostituierte gegen die damaligen Betreiber einer Sauna in Radebeul, die offenbar als Bordell genutzt wurde, aussagen. Seit der Ermordung einer Zeugin am Dresdner Landgericht in einem anderen Verfahren wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.

50 Euro Eintrittsgeld kassiert

Einer Frau und zwei Männern wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in ihrer Sauna in Radebeul Prostitution von Osteuropäerinnen zugelassen zu haben. Die Angeklagten wussten, so die Staatsanwaltschaft, dass die Frauen mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist waren, illegal einer Beschäftigung nachgingen und von ihren Zuhältern zur Prostitution gezwungen wurden. Täglich sollen die Angeklagten von jeder Prostituierten ein „Eintrittsgeld“ von 50 Euro kassiert und dem Zuhälter mitgeteilt haben, wenn die Frauen zu wenig „Kunden“ hatten. Außerdem sollen die Angeklagten in Dresden eine Wohnung angemietet haben, in der die Osteuropäerinnen untergebracht wurden. Täglich mussten sie dafür jeweils zehn Euro Miete bezahlen. Einschleusen von Ausländern und Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei lautet die Anklage.

Zwei der Angeklagten, die standesgemäß im Porsche vorgefahren sind, verweigern jegliche Aussage. Der dritte ist gleich gar nicht erst vor Gericht erschienen. Der in der Dresdner Rotlichtszene bestens bekannte Mann fehlt unentschuldigt. Die Staatsanwältin beantragt, gegen ihn einen Strafbefehl zu verhängen. In diesem soll er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt werden. Das Gericht und auch der Verteidiger stimmt diesem Weg sehr zum Unbehagen seiner Anwaltskollegen zu. Denn akzeptiert sein Mandant den Strafbefehl, kommt dies praktisch einem Geständnis gleich. Das verbessert die Chancen der beiden anderen Angeklagten nicht unbedingt.

Zeuginnen nicht auffindbar

Das Gericht schlägt für sie eine so genannte Verständigung vor. Bei einem Geständnis sollen sie mit Freiheitsstrafen deutlich unter zwei Jahren und ausgesetzt auf Bewährung verurteilt werden. Doch die Anwälte lehnen ab. Ein Geständnis kommt für sie nicht in Frage. Das Verfahren gestaltet sich schwierig, weil einige Zeuginnen nicht erscheinen. Die Prostituierten aus Osteuropa konnten nicht geladen werden. Anders bei Akil B. Der Albaner wurde als Zuhälter zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, die er gerade absitzt. Der Albaner bestätigt, dass damals im Jahre 2003 zehn bis 15 Osteuropäerinnen in der Sauna als „Tänzerinnen“ gearbeitet hätten. Eine der „Tänzerinnen“ war angeblich seine damalige Freundin. Den Pass habe er ihr nur weggenommen, weil er wollte, dass sie bei ihm in Deutschland bleibt. Der Zeuge bestätigt auch, dass die Frauen ein „Eintrittsgeld“ von 50 Euro an die Betreiberin abliefern. Wer das war, weiß er angeblich nicht.

Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt.

(Quelle: sz-online.de)

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